Von den geschätzten fünf Millionen Hunden, die in deutschen Familien leben, ist etwa ein Viertel mit einem oder mehreren Kindern unter 14 Jahren konfrontiert. Erwartet eine Familie mit Hund ein Baby, sind Maßnahmen zu dessen Sicherheit zu beachten. Das gilt auch, wenn der Familienhund erst später angeschafft wird.
Zu unterscheiden ist, ob ein Welpe oder ein älterer Tierheimhund angeschafft wird. Wenn zwei Singles mit Hunden und Kindern zusammenziehen, muss sichergestellt sein, dass Kinder und Hunde harmonisch zusammenleben. Weder Kinder noch Hunde sollten sich missachtet oder bedroht fühlen.
Familiennachwuchs in Familien mit Hund
Schon während einer Schwangerschaft ist es angezeigt, Familienhunde auf das neue Familienmitglied vorzubereiten. Das Tier könnte sonst eifersüchtig werden oder sich vernachlässigt fühlen. Wichtig ist, das Kinderzimmer zur Tabuzone zu erklären. Der Rückzugsort des Hundes sollte ihm ermöglichen, jederzeit ungestört zu schlafen. Schon jetzt sollten Hundebesitzer das gewohnte Zusammenleben veränderten Bedingungen anpassen.
Kürzere Gassi-Gänge bereiten den Hund darauf vor, dass bald weitere Mitbewohner nach Aufmerksamkeit verlangen. Der Hund sollte schon im Vorfeld einer Geburt an neue Geräusche wie Kinderlachen, Spieluhren oder Rasseln gewöhnt werden. Der Duft von Baby-Creme oder Shampoos kann irritieren. Das Tier sollte daran gewöhnt werden. Wenn das Baby da ist, ändert sich vieles.
Einen Familienhund komplett vom Neugeborenen zu separieren, ist nicht sinnvoll. Der Hund sollte das Neugeborene begrüßen dürfen, seinen Geruch aufnehmen. Schreiende Babys werden oft als verstörend wahrgenommen. Der Hund sollte verstehen, wo sein Platz ist. Er darf sich nicht auf einer Babydecke ablegen. Er erkennt seinen Platz am Geruch.
Allen Eltern sollte klar sein, dass ein Hund niemals mit einem Neugeborenen alleingelassen wird. Diese Regel dient dem Schutz beider. Schon Neugeborene können kräftig zupacken und den Hund am Fell ziehen. Der Hund verhält sich vorbildlich, solange sein Rudelführer anwesend ist. Schaut der Aufpasser jedoch für einen Moment weg, könnte es anders sein.
Kleinkinder und Hunde müssen unter Aufsicht bleiben
Kleinkinder sollten nie unbeaufsichtigt in der Nähe des Familienhundes spielen dürfen. Krabbelkinder oder herumtollende Kinder im Kindergartenalter sollten sich nur unter Aufsicht dem Hund nähern können – oder der Hund ihnen. Erst mit drei Jahren verstehen Kleinkinder, dass der Hund schlafen möchte oder beim Fressen nicht gestört werden darf. Zugleich muss der Hund klaren Regeln folgen können. Der Faktor „Unberechenbarkeit“ sollte aber nie aus den Augen geraten.
Kleinkinder kommen auf unvorhersehbare und krause Ideen. Sie wollen das Tier vielleicht nur streicheln oder mit ihm spielen. Leider haben sie tapsige Hände, sind unvorsichtig und feinmotorisch ungeschickt. Zudem sollten sie die Kauknochen oder Hundespielzeuge nicht wegnehmen, weil der Hund darauf unwirsch reagieren könnte. Der Familienhund muss verstehen, dass Kinderspielzeug, Krabbeldecken oder halb aufgegessene Butterkekse tabu sind.
Herumtollende Kinder signalisieren einem Familienhund, dass seine Mitwirkung erwünscht sein könnte. Daraus wird oft versehentliches Anrempeln, Anspringen oder Hinterherjagen. Das verängstigt Kleinkinder, obwohl der Hund nur mitspielen möchte. Eltern von Kleinkindern sollten darauf achten, dass der Hund in seinem Körbchen liegen bleibt. Er kann sich mit einem frischen Kauknochen beschäftigen, wenn die Kleinen herumtollen.
Ältere Kinder verstehen Hundebedürfnisse besser
Älteren Kindern können die Eltern erklären, welche Bedürfnisse ein Hund hat. Dem Kind werden die Signale des Hundes und ihre Bedeutung erklärt. Schulkinder übernehmen schon kleinere Aufgaben. Je nach Charakter und Wesensart des Hundes können sie Gassi-Gänge übernehmen.
Bei Hunden mit starkem Jagdinstinkt oder bei großen Hunden, die auf andere Artgenossen losgehen, ist davon jedoch abzusehen. Die Straßenverkehrsordnung legt fest, dass Kinder erst im Alter ab 14 Jahren eigenverantwortlich auf Hunde aufpassen können. Bis dahin sollte immer ein Erwachsener dabei sein. Diese Vorsichtsmaßnahme ist berechtigt. Auch Kleinhunde mit vier Kilogramm Eigengewicht können ungeahnte Zugkräfte entwickeln, wenn sie einen Buddy auf der anderen Straßenseite sehen.
Beim Schlafen und Fressen wird der Hund grundsätzlich nicht gestört. Unter elterlicher Aufsicht dürfen Schulkinder den Familienhund apportieren lassen oder mit ihm Agility-Übungen im Garten durchführen. Die Beschäftigung mit einem Hund kann hippeligen Kindern gut tun. Gleichaltrige Spielkameraden sollten ihnen aber wichtiger sein.
Unangemessene Kind-Hund-Beziehungen
Berufstätige Eltern sollten einem Einzelkind keinen Welpen schenken und sich damit von der eigenen Beschäftigung mit dem Kind freikaufen. Ein sechsjähriges Kind sollte nicht den ganzen Tag mit einem kleinen Hund alleine gelassen werden. Wenn ein Welpe als Spielkamerad, Tröster und Best Buddy dient, kommen seine eigenen Bedürfnisse meist zu kurz. Die des Kindes aber auch.
Der Hund wird in solchen Situationen falsch geprägt. Er ist auf das Kind fixiert. Mangels klarer Erziehungs-Strategien erhält er nicht die Sicherheit, die ein menschlicher Rudelführer ihm geben müsste. Hund und Kind mögen zu einem unzertrennlichen Duo zusammenwachsen – doch zum besten beider Seiten geschieht das meist nicht.